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Außerbetriebnahme

Verfügbar in:MenüBestellungenPOS-AnbindungMenoovo Kasse

Bei Betriebsaufgabe, Wechsel des Kassensystems oder Schließung eines Standorts muss die Kasse geordnet stillgelegt werden. Die Seite Buchhaltung → Außerbetriebnahme führt durch die verbindliche Reihenfolge:

Die Außerbetriebnahme-Seite mit den Schritten der Stilllegung

  1. Kontrollen: offene Vorgänge klären.
  2. Finaler Z-Abschluss: der letzte Tagesabschluss.
  3. DSFinV-K-Export und TSE-TAR-Archiv: die vollständigen Prüf-Exporte.
  4. Übergabe-Exporte: die eigenen Daten zum Mitnehmen.
  5. § 146a-Abmeldung: Die TSE wird beim Finanzamt abgemeldet.
  6. TSE-Deaktivierung und Verfahrensdokumentation: der Schlusspunkt.

Alle Fiskaldaten bleiben danach 10 Jahre aufbewahrungspflichtig und in Menoovo abrufbar. Die Seite zeigt eine Vorschau der Schritte. Die eigentliche Stilllegung startet nur die Inhaberin oder der Inhaber selbst.

Eine Außerbetriebnahme ist endgültig. Vorher mit der Steuerberatung und mit Menoovo sprechen. Beim Umstieg auf ein anderes System kommt es auf die Reihenfolge der Schritte an.